A: Ein Kaskogutachten unterscheidet sich von einem Haftpflichtgutachten dadurch, dass es die Schäden an Ihrem Fahrzeug erfasst, die durch Sie selbst oder durch nicht identifizierbare Dritte verursacht wurden. Ein Haftpflichtgutachten hingegen dokumentiert den Schaden an ihrem Fahrzeug, der durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde.
A: Wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug haben, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Kosten für das Kaskogutachten. Wenn Sie keine Kaskoversicherung haben, müssen Sie die Kosten für das Gutachten selbst tragen.
A: Ein Kaskogutachten wird benötigt, wenn Sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug verursacht haben, für den Sie selbst haften oder wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall benötigt die Versicherung ein Kaskogutachten, um die Höhe des Schadens zu ermitteln und die Schadensregulierung vorzunehmen.