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Servicedetails

Ein Kfz-Haftpflichtgutachten ist ein schriftlicher Nachweis über die Schadenshöhe und -art an einem Fahrzeug nach einem Unfall. Es ist notwendig, um ihre Ansprüche beim Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung durchsetzen zu können.

Wir bieten Ihnen eine professionelle Erstellung von Kfz-Haftpflichtgutachten, damit Sie ihr beschädigtes Fahrzeug schnellstmöglich reparieren lassen können. Beachten Sie jedoch, dass ein Haftpflichtgutachten nur den Schaden am Fahrzeug beziffert und weitere Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Anwaltskosten hinzugezogen werden sollten. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung aller Schadensersatzansprüche.

Was ist inbegriffen?

  • Analyse des Schadens am Fahrzeug
  • Schriftliches Gutachten über Schadenshöhe und -art
  • Feststellung der Unfallschäden und der Reparaturkosten
  • Dokumentation der Beschädigungen mit Fotos
  • Ermittlung der Reparaturdauer
  • Erstellung eines detaillierten Reparaturplans
  • Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung mit der Versicherung
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Feststellung von Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen

Häufig gestellte Fragen

Q: Wer trägt die Kosten für das Kfz-Haftpflichtgutachten?
A: In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Kfz-Haftpflichtgutachten. Sie haben als Geschädigter das Recht, ein solches Gutachten erstellen zu lassen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
Q: Wie lange dauert die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens?
A: Die Dauer der Erstellung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang des Schadens oder der Verfügbarkeit von Ersatzteilen. In der Regel dauert die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens aber zwischen drei und fünf Werktagen.
Q: Muss ich mein beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen?
A: Nein, Sie müssen ihr beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie haben jedoch Anspruch auf den Schadensersatz in Form einer Geldzahlung. Wenn Sie ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen möchten, können Sie die Reparaturkosten bis zur Höhe des Gutachtens von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet bekommen.