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Nutzungsausfalltabelle: Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Wenn Sie als geschädigter in einen Autounfall verwickelt sind, stellt sich eigentlich immer die Frage, Nutzungsausfall oder Mietwagen? Als geschädigter haben Sie nämlich das Recht auf einen Mietwagen oder Sie können sich den Nutzungsausfall ausbezahlen lassen. Am besten beauftragen Sie für die Unfallabwicklung einen KFZ-Gutachter und auch einen einen Rechtsanwalt, somit ist sichergestellt das die Versicherung beim Nutzungsausfall keine unrechtmäßigen Abzüge bzw. Kürzungen macht. Anbei finden Sie eine Nutzungsausfalltabelle für alle PKW und Motorrad Klassen.

Nutzungsausfalltabelle: Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Veröffentlichungsdatum:

Januar 20, 2024

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Nutzungsausfalltabelle für PKW und Motorrad

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Nutzungsausfalltabelle für PKW

In der Nutzungsausfalltabelle für PKW können Sie je nach Gruppe und Alter von Ihrem Fahrzeug den genauen Nutzungsausfall in € pro Tag entnehmen.

In der Nutzungsausfalltabelle werden alle Fahrzeuggruppen von A-L berücksichtigt, auch gehen wir auf die Herabstufung abhängig vom Fahrzeugalter ein.

Experten Tips

Je nach Fahrzeugalter und der Fahrzeuggruppe kann ihr Fahrzeug bis zu zwei Gruppen niedriger eingestuft werden. Sollten Sie im Falle eines Unfalls auf eigene Faust einen Mietwagen mieten, ist es wichtig das die Kosten aus der Nutzungsausfalltabelle nicht überschritten werden. Eventuelle Mehrkosten müssten Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.

Gruppe bis 5 Jahre 5-10 Jahre ab 10 Jahre
A
23€
23€
23€
B
29€
27€
27€
C
35€
29€
27€
D
38€
35€
29€
E
43€
38€
35€
F
50€
43€
38€
G
59€
50€
43€
H
65€
59€
50€
J
79€
65€
59€
K
119€
119€
119€
L
175€
175€
175€
Gruppe Nutzungsausfall pro Tag Motorleistung
1
10€
50ccm
2
15€
80ccm
3
20€
bis 7 KW
4
22€
bis 13KW
5
25€
bis 20 KW
6
30€
bis 37 KW
7
45€
bis 57 KW
8
55€
bis 72 KW
9
65€
über 72 KW oder 1000ccm

Nutzungsausfalltabelle für Motorrad

In der Nutzungsausfalltabelle für Motorrad können Sie je nach Gruppe abhängig von der Motorleistung den genauen Nutzungsausfall in € pro Tag entnehmen.

In der Nutzungsausfalltabelle werden alle Motorradgruppen von 1-9 berücksichtigt, Die Einstufung der Gruppe ist abhängig von der jeweiligen Motorleistung bzw. des Hubraums von ihrem Motorrad.

Wissenswertes zum Thema Nutzungsausfall!

Nutzungsausfall

1. Was bedeutet Nutzungsausfall bzw. was ist eine Nutzungsausfallentschädigung? Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine finanzielle Entschädigung für Fahrzeughalter, wenn ihr Fahrzeug aufgrund von Schäden vorübergehend nicht nutzbar ist. Diese Entschädigung deckt die Kosten für alternative Transportmittel während der Reparaturzeit, um die Beeinträchtigungen auszugleichen.

2. Wann steht mir eine  Nutzungsausfallentschädigung zu? Ihnen steht eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder Schadens vorübergehend nicht nutzbar ist und Sie dadurch in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Nutzungsausfallentschädigung deckt die Kosten für alternative Fortbewegungsmittel während der Reparaturzeit ab.  

3. Wer bezahlt die Nutzungsausfallentschädigung? Die Nutzungsausfallentschädigung wird üblicherweise von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet, abhängig von den Umständen des Schadens. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten direkt mit ihrem KFZ-Gutachter oder einem Rechtsexperten in Verbindung zu setzen.

4. Wie lange bekomme ich den Nutzungsausfall bezahlt? Die Nutzungsausfallentschädigung wird üblicherweise für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung Ihres Fahrzeugs gezahlt. Im Regelfall beträgt die maximale Nutzungsausfallentschädigung 10 Werktage. Unter besonderen Umständen, kann eine Nutzungsausfallentschädigung auch über die übliche maximal Dauer von zwei Wochen geltend gemacht werden.

5. Wird der Nutzungsausfall auch bei einem Zweitwagen bezahlt? Wenn Sie im Besitz eines Zweitwagens sind, erhalten Sie in der Regel keinen Nutzungsausfall für das Fahrzeug. Eine Ausnahme besteht nur, wenn ihr Zweitwagen von einem Familienmitglied genutzt wird, wodurch Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst verwenden können. Ebenso können Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben, wenn Sie ihren Zweitwagen aus bestimmten Gründen nicht wie das Erstfahrzeug nutzen können.

6. Wie verhält sich der Nutzungsausfall bei Motorrädern oder anderen Freizeitfahrzeugen? Im Regelfall wird hier keine Nutzungsausfallentschädigung von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt. Sie müssen hier den Nachweiß erbringen, das ihnen durch die Nichtnutzung des verunfallten Freizeitfahrzeugen auch tatsächlich ein Nachteil entstanden ist. Nutzen Sie ihr Motorrad zur täglichen fahrt in die Arbeit, oder haben Sie mit ihrem Wohnmobil bereits einen Campingplatz gebucht, dann können Sie Ihren entstanden Nutzungsausfall auch bei den sogenannten Freizeitfahrzeugen geltend machen.

5. Wie kann ich den Nutzungsausfall gegenüber der Versicherung geltend machen? Am besten beauftragen Sie für die Schadensfeststellungen einen KFZ-Gutachter dieser wird dann den Nutzungsausfall in seinem Gutachten aufweißen, zur weiteren Schadenabwicklung empfiehlt es sich außerdem einen Rechtsanwalt einzusetzen. Somit ist gewährleistet, das die Nutzungsausfallkosten in vollem Umfang von der Versicherung bezahlt werden.

Fazit, Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Grundsätzlich können Sie sich nach einem Unfall einen Mietwagen mieten, sollte aber im Nachgang eine Mitschuld von ihrer Seite festgestellt werden, oder es treffen andere Faktoren ein die zu einer Ablehnung durch die gegnerische Versicherung führen, dann riskieren Sie selbst auf diesen Kosten sitzen zubleiben.

Meiner persönlichen Auffassung macht es mehr Sinn den Nutzungsausfall geltend zu machen anstatt sich einen Mietwagen anzumieten.

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